Wir arbeiten unentwegt an der Weiterentwicklung der Offenen Demokratie,
die modernste Technologien nutzt, um die Integrität von Bürgerparlamenten zu gewährleisten.


Politische Willkür hat bei uns keinen Platz!

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Was bedeutet „Demokratie“ in Österreich?

Repräsentative Demokratie

Eine echte repräsentative Demokratie erfordert Vertreter für alle politischen Entscheidungsprozesse, die den vielfältigen Querschnitt der Bevölkerung authentisch widerspiegeln.

Dann geht alle Macht tatsächlich vom Volk aus.

In Österreich hingegen geht alle Macht von Regierung und Parlament aus – nicht von den Bürgern. Diese dürfen lediglich alle paar Jahre eine politische Partei wählen. Diese Parteien agieren wie private Vereine und gehören faktisch den einflussreichsten Lobbyisten des Landes. In Österreich monopolisieren politische Parteien das gesamte Personal von Regierung und Parlament und besetzen sämtliche einflussreichen Positionen im Staat.


Wahldemokratie

Im Jahr 2021 wurde Österreich der Status einer „liberalen repräsentativen Demokratie“ aberkannt und das Land zu einer Wahldemokratie herabgestuft, da sich die Mitbestimmung der Bürger ausschließlich auf die Wahl politischer Parteien beschränkt – und darüber hinaus nichts vorsieht.

Artikel 1 der Bundesverfassung:

„Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Das demokratische Konzept der Offenen Demokratie knüpft unmittelbar an den ersten Artikel der österreichischen Bundesverfassung an, indem es sich für Bürgerparlamente einsetzt.

Im gegenwärtigen System der Parteipolitik sieht die Offene Demokratie keine realistische Perspektive für eine Demokratie in Österreich, die ihrem Namen gerecht wird und zugleich im Einklang mit unserer Verfassung steht.

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Wahlkampf statt Zusammenarbeit

Der österreichische Bürger ist politisch fast vollkommen machtlos. Ausschließlich im Wahlkampf der Großparteien ist es uns Volk noch erlaubt, als Stimmvieh im permanenten Kampf der Parteien gegeneinander anzutreten. (Partei: lat. von “pars” = Teil, …). Bürgerparlamente ersetzen den Kampf der Parteien gegen die Zusammenarbeit. Hier sitzen aus Prinzip alle Beteiligten in repräsentativer Abbildung zusammen. Damit wird das Bürgerparlament zum geeignetsten direktdemokratischen Mittel, inhaltliche Themen auf Bundesebene zu erarbeiten.

Repräsentativität

Statistisch repräsentative Bürgerparlamente stellen eine dem 21. Jahrhundert zeitgemäße Methode dar, den Allgemeinwillen der Bevölkerung so breit wie nur möglich abzubilden. Das Bürgerparlament unterscheidet sich vom heute bestehenden als erstes darin, dass seine Mitglieder nicht von den einflussreichsten Lobbyisten, sondern per Los aus dem gesamten Volk gezogen werden. Nur ein sorgfältiger Vorauswahlprozess schafft echte Repräsentativität.

Information

Die Qualität jeder Entscheidung hängt von den Informationen ab, die man dafür verwendet. All die Experten unserer Regierung können genauso gut auch Bürgerparlamentarier beraten. Ergebnisse eines Bürgerparlaments werden somit durch gut informierte Bürgerparlamentarier entschieden, die erst dann zur Abstimmung schreiten, wenn alle Fragen geklärt sind. Unsere Politiker hingegen haben verständlicherweise aus Zeitmangel trotz enormer Beraterkosten nur selten Ahnung von dem, was sie gerade mit ihrer Stimme entscheiden, sofern sie überhaupt eine parteiunabhängige Entscheidung treffen (womit sie permanent gegen das Gesetz des freien Mandats verstoßen!). Eigennutz Auch in Bürgerparlamenten sitzen nur Menschen, die sich wie alle Politiker naturgemäß vor allem für sich und die Ihren (ihrer Klientel) verpflichtet fühlen. Bürgerparlamentarier sind daher aus Prinzip nur sich selbst und den Ihren verpflichtet. Damit wandelt das Bürgerparlament Eigennutz in kollektiven Vorteil, da ja grundsätzlich Repräsentanten aus allen Teilen des Volkes an den Entscheidungen teilnehmen.

Nachverfolgung

Jedes Bürgerparlament löst sich nach der Veröffentlichung der endgültigen Lösungsaufträge auf, jedoch nicht ohne zuvor noch ein penibles Kontrollsystem zu erstellen, das bei entsprechenden Abweichungen mit vordefinierten Handlungen reagiert – etwa der Einberufung eines weiteren Bürgerparlaments. In unserer aktuellen Politik unterliegen weder Entscheidungen noch Ausführung irgendeiner Kontrolle. Nur massiver Bürgerprotest hat gelegentlich noch ein paar der schlimmsten Entscheidungen im Nachhinein korrigiert. 

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Was macht der Verein „Offene Demokratie“?

Der Verein zur Förderung der Offenen Demokratie entwickelt diese Form der direkten Demokratie kontinuierlich weiter. Nur mit zeitgemäßen Methoden lässt sich dauerhaft jene Form der Demokratie verwirklichen, die den Willen der Bevölkerung möglichst breit und angemessen abbildet.

Dies geschieht durch die Unterstützung aller Mitarbeiter und Aktivisten, die inhaltlich, organisatorisch oder öffentlich dazu beitragen, das Bürgerparlament in Österreich zu ermöglichen und fortlaufend zu verbessern.


Mitglieder

Kein Mitglied des Vereins besitzt Entscheidungsgewalt über andere. Auch Vorstandsmitglieder haben keinerlei Privilegien, die über jene hinausgehen, die das Vereinsrecht ausdrücklich vorsieht, und diese beschränken sich ausschließlich auf rechtliche Belange des Vereins.

Der Verein verfolgt ausschließlich das Ziel, optimale Bürgerparlamente zu schaffen, und vertritt keine bestimmten weltanschaulichen oder ideologischen Positionen. Sämtliche Mitarbeiter arbeiten auf freiwilliger Basis.


Aktivismus

Die Organisation von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Schreiben, kreativer Aktivismus, die Teilnahme an Treffen sowie Kommunikation sind nicht Aufgabe des Vereinsvorstands, sondern liegen im Verantwortungsbereich der Aktivisten. Auch Vorstandsmitglieder können als Aktivisten tätig sein.

Aktivisten müssen keine Vereinsmitglieder sein. Jeder Aktivist ist in der Meinungsäußerung, Entscheidungsfindung und im Handeln frei, solange dies nicht den Regeln der Offenen Demokratie widerspricht. Mitglieder und Aktivisten sind ausdrücklich frei, in privater Funktion auch öffentlich abweichende Meinungen zu vertreten.


Finanzen

Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und freiwillige Spenden.

Diese Spenden dürfen nicht an inhaltliche Forderungen oder Bedingungen geknüpft sein.


Zielsetzung

Seit 2017 ist das fortlaufende Ziel der Offenen Demokratie die Schaffung eines per Losverfahren ausgewählten Bürgerparlaments, das auf Augenhöhe systemische Themen diskutiert und transparente Entscheidungen trifft.

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Ideologie

Die Offene Demokratie lehnt ihrem Wesen nach jede Form von Ideologien und Dogmen ab und unterscheidet sich dadurch grundlegend von allen politischen Parteien sowie von nahezu allen Bürgerinitiativen. Die Ablehnung von Dogmen bedeutet jedoch keineswegs Regellosigkeit.

Die Regeln der Offenen Demokratie unterliegen – im Gegensatz zu den von politischen Parteien vorgegebenen Dogmen – einem fortlaufenden, öffentlichen und transparenten deliberativen Diskurs.

In der Offenen Demokratie ist die Gesetzgebung im Staat nicht länger das Vorrecht einer kleinen, elitären Gruppe (insbesondere einer Gruppe, die nicht vom Volk gewählt wurde), wie es in unserem derzeitigen Regierungssystem der Fall ist, sondern das gemeinsame Werk aller Bürger.

Die aktuell geltenden Regeln der Offenen Demokratie sind hier einsehbar.


Parteiprogramm

Die angewandten Methoden – insbesondere die Art und Weise, wie Konsens hergestellt wird – beeinflussen jedes Ergebnis maßgeblich.

Wenn der Veranstalter eines Verfahrens (etwa einer Volksabstimmung) bereits eine eigene inhaltliche Position vertritt, ist davon auszugehen, dass ein davon abweichendes Ergebnis höchst unwahrscheinlich ist.

Aus diesem Grund vertritt die Offene Demokratie niemals inhaltliche Positionen, bevor ein Bürgerparlament seinen kollektiven Willen zu einem Thema geäußert hat. Sobald dieser Wille jedoch festgestellt ist, wird er als glaubwürdige Forderung der Allgemeinheit anerkannt und vertreten.

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Demokratien leben von der Unterstützung jener Menschen, die sich für sie einsetzen. Hier hat jeder Einzelne die Möglichkeit, zur Verwirklichung von Bürgerparlamenten in Österreich beizutragen – sei es durch aktive Mitarbeit, durch eine finanzielle Spende oder sogar durch die Finanzierung eines gesamten Bürgerparlaments.

Was wir nicht anbieten, sind Führungspositionen, denn hierarchische Rollen haben in unserem Verein keinen Platz. Die Offene Demokratie lehnt aus Prinzip jede Form elitärer Führung ab, bei der Aufgaben delegiert werden. Was es bei uns hingegen gibt, ist gemeinsame Arbeit auf Augenhöhe, in einer freundlichen und offenen Atmosphäre.

Niemand ist hier zu irgendetwas verpflichtet – weder zu einem Mitgliedsbeitrag noch zu einer Mitgliedschaft selbst.

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Impressum

Impressum

gem. § 25 Mediengesetz sowie gem. § 5 Abs 1 ECG

 

Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Er bezweckt die Förderung des demokratischen Staatswesens, von dezentralen kollektiven Entscheidungsverfahren, sowie der Erwachsenenbildung über demokratische Innovationen.

Diensteanbieter, Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion:

G!LT – Verein zur Förderung der Offenen Demokratie

 

Anschrift:

Offene Demokratie G!LT
c/o Peter de Hueber
Thaliastrasse 159/5/27
1160 Wien
Austria/Europa

ZVR: 1844761298

E-Mail: kontakt@gilt.at

 

Bankverbindung:

Kontoinhaber: G!LT – Verein zur Förderung der Offenen Demokratie
BIC: GIBAATWWXXX
IBAN: AT83 2011 1840 3025 3800

 

Vorstand:

Thomas Doppelhofer (Obmann)
Markus Allram (Obmann-Stv.)
Ondrey Gavura  (Kassier)
Roland Jaritz (Schriftführer)
Peter de Hueber (Schriftführer-Stv.)

Operative Geschäftsleitung: Martin Somasgutner: office@gilt.at